PRESSE

aus StZ vom 15.08.2009

Australien

Gelähmter hat Sterberecht
Ein australisches Gericht hat einem schwerstgelähmten Mann das Recht zu sterben zugesprochen. Die Pfleger machten sich nicht schuldig, wenn sie die künstliche Ernährung des 49-Jährigen beendeten, entschied der Oberste Richter von Western Australia. Der Mann sei bei klarem Verstand und dürfe über seine Behandlung selbst bestimmen. Es gehe dabei nicht um Sterbehilfe. „Wenn man sich zu Tode hungern will,ist es gut zu wissen, dass beim Eintreten der Bewusstlosigkeit keiner kommt und einen am Leben erhält und man noch länger leidet”, sagte der sterbewillige Mann. Sein Anwalt sprach von einem „Präzedenzfall”. AFP